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EAN-Code: 0 Flüssiggas -Druckregler für Caravan und Motorcaravan
Regler für Flüssiggas. der direkt an das Flaschenventil geschraubt wird. Er ist ausschließlich für Caravans und Wohnmobile vorgesehen und nach DIN EN12864 vorgeschrieben beim Tausch des Reglers in 30mbar Anlagen. Der Einsatz in geschlossenen Räumen oder im Haushalt ist nicht gestattet, da der Regler mit einem Überdruckventil ausgerüstet ist.
1. Technische Angaben: - Eingangsdruck: Flaschendruck - Ausgangsdruck: fest eingestellt auf 30 mbar, siehe Typenschild - Eingang: Kleinflaschenanschluss, Flaschen bis 11 kg - DIN EN12864 vorgeschrieben
2. Anwendungs- und Montagehinweise: - Bei der Montage die Fließrichtung des Gases berücksichtigen. Pfeilrichtung! - Prüfung der Dichtheit mit Hilfe von schaumbildenden Substanzen. - Im Freien betriebene Regler sind vor Witterungseinflüssen zu schützen. Grundsätzlich sind Regler gegen jede Verunreinigung durch Öl, Schlamm etc. zu schützen! - Falls Gas ausströmt, sofort das Flaschenventil schließen und den nächsten Gaslieferanten informieren! - Nach Anschrauben der Überwurfmutter an das Flaschenventil darf der Regler nicht mehr verdreht werden. Sonst besteht die Gefahr von Undichtheit im Bereich der Dichtung. - Bei längerem Stillstand der Installation ist das Flaschenventil zu schließen.
3. Inbetriebnahme - Während der Installation des Reglers sind die Ventile der Verbrauchsgeräte geschlossen zu halten. - Danach ist das Flaschenventillangsam zu öffnen. - Prüfen Sie die Dichtheit der Verbindungsstellen mit schaumbildenden Substanzen, niemals mit einer Flamme! - Wenn keine Undichtheit festgestellt wird, kann das Verbrauchsgerät, entsprechend seiner Betriebsanleitung, eingeschaltet werden.
Achtung: 30 mbar Betriebsdruck für Verbrauchsgeräte und Gas - Druckregler. Im Zuge der europäischen Angleichung (nicht Schweiz) haben bereits viele Wohnwagenhersteller von dem bisher in Deutschland vorgeschriebenen Betriebsdruck 50 mbar auf den jetzt ebenfalls zugelassenen Betriebsdruck von 30 mbar umgestellt. Wichtig: Beide Betriebsdrücke: also entweder nur 50 mbar oder nur 30 mbar sind nach dem neuen DVGW-Arbeitsblatt G 607 bei Flüssigganlagen in Fahrzeugen erlaubt. Allerdings ist die Verwendung von beiden Betriebsdrücken, also 30 mbar und 50 mbar zugleich, in einer Flüssiggasanlage nicht zulässig! Bitte achten Sie bei der Auswahl des Druckreglers immer auf den Ausgangsdruck. Dieser muß dem Betriebsdruck Ihres Verbrauchsgerätes entsprechen
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